60 Die Geldstrafe ist vorliegend als Zusatzstrafe zum Urteil vom 26. Mai 2014 der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln auszusprechen. Gemäss den eingeholten Akten handelte es sich bei der groben Verkehrsregelverletzung um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um netto 35 km/h in Eiken, Hardwald, Rtg. Laufenburg, begangen am 20. April