Positiv zu vermerken ist, dass sich der Beschuldigte regelmässig auf der Polizeiwache meldet und er die ihm auferlegte Meldepflicht ernst nimmt. Es waren bisher keine Unregelmässigkeiten zu verzeichnen. Insgesamt erachtet auch die Kammer die Täterkomponenten als neutral. 17.3 Fazit Einsatzstrafe Gestützt auf die Tat- und Täterkomponenten ist eine Einsatzstrafe von 7 ½ Jahren Freiheitsstrafe dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.