Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer vollumfänglich an. Der Vollständigkeit halber ist ergänzend auf den aktuellen Strafregisterauszug vom 19. August 2016 hinzuweisen (pag. 3402 f.). Daraus ist ersichtlich, dass ein neues Verfahren gegen den Beschuldigten hängig ist. Aus dem aktuellen Leumundsbericht (pag. 3399 ff.) ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen seit dem erstinstanzlichen Urteil. Das Geschäft scheint gut zu laufen (13 bis 15 Teilzeitmitarbeiter). Positiv zu vermerken ist, dass sich der Beschuldigte regelmässig auf der Polizeiwache meldet und er die ihm auferlegte Meldepflicht ernst nimmt.