So schilderte er beispielweise rund zwei Monate nach dem Vorfall, er nehme jeden Morgen, nachdem die Post verteilt sei, sein Namensschild am Briefkasten weg, damit niemand ihn finde (pag. 2001 Z. 75 ff.). Der Beschuldigte ist damit auch des Angriffs schuldig zu erklären, begangen am 17. November 2011 in Mülenen. V. Strafzumessung