49 drohenden Angriff durfte der Beschuldigte sich in angemessener Weise wehren. Er tat dies, indem er den Angreifer packte, zu Boden warf und sich mit ihm prügelte. Zudem musste der Beschuldigte mit einer weiteren Zuspitzung der Lage rechnen, hatte er doch schon vor seinem Wegfahren (von der AC.________ (Restaurant) aus) die in zwei Fahrzeugen anrückenden P.________-Leute festgestellt. Der Beschuldigte befand sich also grundsätzlich in einer Notwehrlage und durfte sich weh-