Zwar hätte er beispielsweise theoretisch sich im Auto einschliessen und die Polizei avisieren können. Hier gilt es sich jedoch die Formel des Bundesgerichts in Erinnerung zu rufen, wonach nachträglich nicht allzu subtile Überlegungen darüber angestellt werden dürfen, ob der Angegriffene sich nicht allenfalls auch mit anderen, weniger einschneidenden Massnahmen hätte begnügen können und sollen. Nein, in dieser Situation war es vielleicht auch das einzig richtige, P.________ sofort anzugreifen und zu Boden zu werfen, um den Angriff möglichst schnell zu beenden. Das Gericht billigt damit A.________ für diese Situation das Recht zur angemessenen Notwehr zu.