Das Gericht beurteilt diese Ausgangslage so, dass eine Situation mit bewusster Provokation vorgelegen hat, welche grundsätzlich keine Notwehr zulässt. Wer sich widerrechtlich verhält, muss alles Mögliche unternehmen, um weiteren Schaden zu vermeiden, sei es durch Versöhnung, Ausweichen oder Avisieren der Behörden.