Auch U.________ verliess den Personenwagen und begab sich zur Beifahrertüre des BMW X 6 des Beschuldigten. Der Beschuldigte stieg ebenfalls aus seinem Auto aus, packte P.________ und warf diesen zu Boden. Es kam zu einer ersten tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und P.________ einerseits sowie U.________ und AB.________ andererseits. Spätestens während dieses Handgemenges behändigte der Beschuldigte seine Pistole, schlug damit gegen den Kopf von P.________ und führte eine Ladebewegung aus.