44 U.________ ihrerseits nahmen im BMW M5 unverzüglich die Verfolgung auf. Bereits nach wenigen Metern, bei der Bushaltestation Steinhölzli, musste der Beschuldigte hinter einem stadteinwärts fahrenden Bus von BernMobil anhalten, was seinem Verfolger erlaubte, ihn zu überholen. P.________ stellte sein Fahrzeug hinter dem Bus quer vor das Auto des Beschuldigten und hinderte diesen so an der Weiterfahrt. P.________ stieg aus und behändigte den im Kofferraum mitgeführten Baseballschläger. Auch U.________ verliess den Personenwagen und begab sich zur Beifahrertüre des BMW X 6 des Beschuldigten.