Ein «blindes nach hinten Schiessen» wie auf den Bildern im Zürcher Gutachten kann auch deshalb ausgeschlossen werden. In dieser Richtung und auf dieser Schusshöhe hat es nämlich mit grosser Wahrscheinlichkeit gerade eben keinen Platz. Eine genaue Stellung des Beschuldigten und P.________ im Moment der Schussabgabe lässt sich im Nachhinein nicht eruieren. Die Gutachten halten einzig fest, dass viele Positionen in Frage kommen. Aus den Zeugenaussagen lässt sich ebenfalls nichts Eindeutiges ableiten.