43 nachdem das Gutachten des IRM Bern vorlag, erwähnte er erstmals, etwas mehr nach hinten geschossen zu haben. Keine der von ihm erwähnten bzw. gezeigten Positionen entspricht jedoch den Bildern 2 bis 4 des Zürcher Gutachtens. Diese Bilder passen im Übrigen auch nicht zu den weiteren Aussagen des Beschuldigten. So gab dieser mehrfach an, er habe irgendwohin geschossen, wo es Platz gehabt habe. Ein «blindes nach hinten Schiessen» wie auf den Bildern im Zürcher Gutachten kann auch deshalb ausgeschlossen werden.