Dem Protokoll kann dazu entnommen werden, er habe den rechten Arm nach hinten in die Luft gestreckt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Beschuldigte bis zum Vorliegen des Gutachtens des IRM Bern stets von «nach oben/in die Luft schiessen» gesprochen hat. Was er damit meinte, ist angesichts seiner einzigen Erfahrung mit Schusswaffen klar; so erzählte er auf Frage nach seiner Vertrautheit im Umgang mit Waffen davon, dass er einmal anlässlich einer Hochzeit mit einer Waffe in die Luft geschossen habe (pag. 912 Z. 116 ff.). Es bleibt mithin kein Interpretationsspielraum, der Beschuldigte meinte mehr oder weniger vertikal nach oben. Erst