Dass sich in einer solchen Situation eine exakte Position für den Moment der Schussabgabe im Nachhinein schlicht nicht feststellen lässt, zeigen die Zeugenaussagen deutlich. Damit ist einzig gewiss, dass es sich um ein dynamisches Geschehen mit laufend wechselnden Positionen beider Beteiligten handelte. Beide Gutachten bestätigten denn auch, dass es für den Moment der Schussabgabe diverse mögliche Stellungen gibt, die mit den erstellten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Allerdings muss aufgrund dieser Situation – entgegen der Auffassung der Verteidigung – nicht in dubio von einer liegenden Position des Beschuldigten ausgegangen werden.