Über die Positionen von Schütze und Opfer gehen die Aussagen so weit auseinander, dass darüber auch gestützt auf die Zeugenaussagen keine klare Feststellung getroffen werden kann. Gestützt darauf sowie aufgrund der gesamten Umstände (zeitlicher Ablauf, extremes Aggressionspotential, zwei Schlägereien gleichzeitig, weitere Beteiligte am Anrücken etc.) steht einzig fest, dass das Handgemenge zwischen dem Beschuldigten und P.________ schnell, heftig und äusserst dynamisch gewesen sein muss. Dass sich in einer solchen Situation eine exakte Position für den Moment der Schussabgabe im Nachhinein schlicht nicht feststellen lässt, zeigen die Zeugenaussagen deutlich.