Es widerspricht nun aber jeglicher Vernunft, anzunehmen, dass sich P.________ danach trotzdem – im Wissen darum, dass eine Schusswaffe im Spiel ist – einfach vom Beschuldigten abgewendet und an der anderen Schlägerei beteiligt hat. - Bevor AJ.________ wegfuhr, sah er, dass die Lenker der beiden Fahrzeuge (P.________ und der Beschuldigte) zu Fall gekommen waren und am Boden lagen (pag. 1636 Z. 40 ff.). Sie seien gemeinsam zu Boden gegangen (pag. 1638 Z. 138). - AO.________ führte aus, sie könne nicht mehr sagen, ob sie die Waffe vor oder erst nach dem ersten Schuss wahrgenommen habe.