, vgl. auch pag. 1414 Z. 505 ff.). Der Beschuldigte sei im Moment der Schussabgabe am Boden gelegen, er habe von dort auf P.________ gezielt (pag. 1394 Z. 72 ff.). - AK.________ führte aus, dass der mit dem Baseballschläger [also P.________] zu den anderen zwei Personen, welche sich mit den Fäusten geprügelt hätten [AB.________ und U.________], hingegangen sei. Gleich unmittelbar danach sei derjenige mit der gezogenen Waffe auf die drei Per-