Vielmehr steht aufgrund des Zürcher Gutachtens einzig fest, dass ein noch grösserer Strauss von (theoretischen) Möglichkeiten von Stellungen beider Beteiligten zur Verfügung steht. Jedoch kann weder gestützt auf das eine noch das andere Gutachten die tatsächliche Position des Beschuldigten und seines Opfers zum Zeitpunkt der Schussabgaben festgestellt werden. Auch aus den Zeugenaussagen – nur wenige Personen nahmen in dieser Phase überhaupt etwas wahr – ergibt sich diesbezüglich kein klares Bild: - AP.