Am ballistischen Gutachten des IRM Bern wurde kritisiert, dass es bei einer bloss virtuellen Darstellung der Positionen geblieben sei. Bei Annahme von nur leicht geänderten Haltungen der Extremitäten der Beteiligten könne das Opfer nämlich eine natürlichere, der Bildbeilage 1 entsprechende Körperhaltung eingenommen