Basierend auf den von den Gutachtern als gegeben erachteten Angaben des Beschuldigten (am Boden liegend, Schuss ungezielt nach hinten) und den weiteren Rahmenbedingungen (Schussdistanz, Einschusswinkel etc.) wurden vier Konstellationen gefunden und bildlich festgehalten, die sämtliche Voraussetzungen erfüllen und in welchen die Beteiligten in der Dynamik natürliche Körperpositionen einnehmen konnten. Daraus folgerten die Experten, es seien zusätzlich zu den vom IRM Bern als möglich bezeichneten Positionen noch weitere Stellungen denkbar. Insbesondere seien liegende Schützenstellungen mit weit nach hinten/oben gerichteter Waffe (Bild 1; pag. 3359) und – noch plausibler