__ kam das Gutachten zusammengefasst zu folgenden Schlüssen: Das Gutachten geht gestützt auf die (angeblich stressbedingt) ungenauen Angaben des Beschuldigten zum Winkel, in welchem er den Schuss abgegeben haben will und aufgrund von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen davon aus, dass erstens «der Abgangswinkel im Bereich von 90° bis 0° beliebig erfolgt sein dürfte» und zweitens «die Variante II mit flachem Schuss rund 8 mal wahrscheinlicher ist als die Variante I mit Steilschuss». Es sei mithin genau so plausibel oder noch plausibler anzunehmen, der Beschuldigte habe im flachen Schuss ungezielt nach hinten geschossen wie im steilen Schuss nach hinten oben.