38 10.4.2 In welchen Positionen befanden sich der Beschuldigte und P.________ im Moment der Schussabgabe? a. Ausführungen der Vorinstanz und Vorbringen der Verteidigung Die Vorinstanz kam in ihren Ausführungen insbesondere gestützt auf das ballistische Gutachten des IRM Bern zum Schluss, dass der Beschuldigte in stehender (evtl. liegender) Position zwei Schüsse abgegeben habe.