Es liegt mithin wiederum die Vermutung nahe, dass es sich beim festgestellten Geräusch um das Zuknallen einer Autotür gehandelt haben könnte. Was genau die Verteidigung aus den Aussagen der Zeugin AO.________ ableiten will, erschliesst sich der Kammer nicht. So gab diese am Tag nach dem Vorfall Folgendes zu Protokoll (pag. 1700 Z, 16 ff.): «Mehrere Personen stiegen aus dem vorderen Fahrzeug aus. Ich glaube, dass aus dem vorderen Fahrzeug zwei oder drei Personen ausgestiegen sind. Eine Person aus dem hinteren Fahrzeug war aus seinem Fahrzeug ausgestiegen und ging zum vorderen Fahrzeug. Die Personen sprangen aus ihren Fahrzeugen […].