37 (pag. 1084 Z. 37 ff.). Dabei dürfte es sich um den silbernen Mercedes mit roter Werbeaufschrift von C.________ gehandelt haben. Die beiden Personen waren gemäss den Schilderungen von AP.________ noch nicht beim Geschehen, als geschossen wurde. Ein gezieltes und bewaffnetes auf eine Person Einschlagen und Eintreten von vier bis fünf Personen – wie vom Beschuldigten beschrieben – stellte auch der Zeuge AP.________ nicht fest. Entgegen der Auffassung der Verteidigung kann auf die Aussagen der betagten Zeugin AQ.