Insgesamt ergibt sich damit aus den von der Verteidigung zitierten Aussagen nicht, dass A.________ im Zeitpunkt der Schussabgabe von mehreren Personen zusammengeschlagen worden wäre. Vielmehr waren diese zu diesem Zeitpunkt erst am Anrücken. Von mehreren Personen verprügelt wurde A.________ erst nach der Schussabgabe. Freilich ist es für einen zufälligen Augenzeugen aber auch äusserst schwierig, bei einem so dynamischen Tatgeschehen alles genau zu erfassen. Für das Gericht sind damit einzelne Verzerrungen, wie bei den Schilderungen z.B. des Zeugen AN.________ zu erwarten und entsprechend zu würdigen.