„(25) Die Schilderung von AO.________, einer unbeteiligten, unabhängigen Augenzeugin, wonach eine Person eine Waffe auf eine am Boden liegende Person gerichtet habe (pag. 1701 Zeilen 74 ff.), bezieht, sich auf die Phase nach erfolgter Schussabgabe und auf AD.________, welcher A.________ die Waffe abnahm [was sich leicht konstruieren lasse]. Im Übrigen meinte sie auch, dass sie nicht sagen könne, ob sie die Waffe wirklich gesehen habe und auch nicht wisse, ob sie diese vor oder nach dem Schuss gesehen habe (pag. 1700 f. Zeilen 38 f., 74 f.; pag. 1708 Zeilen 169 ff.; vgl. auch pag. 103). AO.________ machte allerdings auch Angaben zur Situation vor der Schussabgabe: