Dadurch ist aber der Nachweis erbracht, dass A.________ bereits vor der Schussabgabe blutig zusammengeschlagen wurde.“ Auch dieses Zitat belegt eher das Gegenteil von dem, was A.________ zu beweisen versucht. AR.________ bestätigte, dass A.________ nach der Schussabgabe von mehreren Personen massiv verprügelt wurde. Zudem sind die Ausführungen der Verteidigung bezüglich den Blutanhaftungen an der Hand und dem Zusammenhang zum Waffenziehen keineswegs zwingend – man kann auch mit der Waffe in der Hand an die blutende Kopfwunde langen.