„(24) AR.________, eine unbeteiligte, unabhängige Augenzeugin, kam erst nach der Schussabgabe an den Tatort. Sie habe eine Meute von Männern gesehen, welche einen am Boden liegenden Mann umzingelt und auf diesen eingeschlagen hätten. Dieser Mann habe eine Waffe gehalten. Die Hand mit der Waffe sei blutverschmiert gewesen (pag. 1484, 1489). A.________ blutete aufgrund des Schlags mit einem Baseballschläger nur am Kopf. Dies bedeutet, dass er, bevor er die Waffe ergriff, mit der Hand seinen blutenden Kopf berührte oder schützend hielt und deshalb die Hand, in der er die Waffe hielt, blutverschmiert war. Dadurch ist aber der Nachweis erbracht, dass A._______