1091 Z 49 f.), womit ganz klar ist, dass damit die Schlägerei um AB.________ gemeint war. „(23) AQ.________, eine unbeteiligte, unabhängige Augenzeugin, führte aus, dass sie circa acht Männer gesehen habe, welche sich geschlagen hätten. Ein Mann habe mit einem dicken Stock geschlagen. Weitere Waffen ha- 34 be sie nicht gesehen. Später habe sie einen lauten Knall gehört (pag. 1650 f.). Die Angaben AQ.________ beziehen sich auf die Phase vor der Schussabgabe.“