„(20) Gemäss AM.________, einem unbeteiligten, unabhängigen Augenzeugen, hätten mehrere Personen auf einen am Boden liegenden Mann eingeschlagen (pag. 1752 Zeilen 212 ff.).“ Auch diese Aussage wurde von der Verteidigung aus dem Zusammenhang gerissen. AM.________ sagte aus, dass sie kurz vor dem Ereignis nach Hause gekommen seien. Plötzlich habe er zwei Mal einen klaren Knall gehört. Sie seien in diesem Moment in der Küche gestanden. Er habe deswegen Nachschau gehalten, habe aber nichts wirklich etwas erkennen können. Daher sei er in den ersten Stock gegangen und habe dort das Fenster geöffnet (pag. 1748 Z 14 ff.). Seine Beobachtungen be-