Auch hier hat die Verteidigung die Aussagen unzutreffend widergegeben. AL.________ hatte am 27.12.2011 ausgesagt, dass nach den zwei Schüssen, zwei weitere Autos dazugekommen seien (pag. 1712 Z 62 f.). Weiter führte sie aus (pag. 1713 Z 72 ff.): „Von den zwei Autos die später hinzugekommen sind, sind Personen ausgestiegen und haben sich zu dieser Schlägerei gesellt. Es waren bis zu 10 Personen an dieser Schlägerei.“ Sie hat damit gerade nicht bezeugt, dass anlässlich der Schussabgabe zehn Personen in die Schlägerei involviert gewesen seien.