Auch Z.________ bestätigt damit, dass der Schuss gefallen war, bevor er sich an der Schlägerei beteiligt hat. Er gibt auch klar zu, anschliessend auf A.________ eingeschlagen beziehungsweise eingetreten zu haben. AE.________ sagte anlässlich der ersten Einvernahme am 26.12.2011 (pag. 1512 Z 92 f.): „Als ich dort ankam, ist P.________ am Boden gelegen, er war vor seinem Auto am Boden.“ Er habe aber nicht realisiert, dass ein Schuss abgegeben worden sei. Bei der nächsten Einvernahme gab er dann an, den Schuss gehört zu haben (pag. 1527 Z 427 ff.):