ben. Weiter kam die Vorinstanz gestützt auf zahlreiche Aussagen von Beteiligten und Zeugen zum Schluss, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Schussabgabe noch nicht von mehreren Personen zusammengeschlagen wurde. Die P.________-Leute seien zu diesem Zeitpunkt erst am Anrücken gewesen. Von mehreren Personen verprügelt worden sei der Beschuldigte erst nach der Schussabgabe (pag. 3090 ff.): «Geht man bei dieser Situation von einer zeitlichen Verzögerung des Eintreffens der übrigen Mitglieder der Gruppe P.________ aus, müssen zum Zeitpunkt der Schussabgabe vor allem deren Aussagen analysiert werden. Es handelt sich dabei um C.___