003 im Patronenlager verblieb. - Es ist belegt, dass der tödliche Schuss aus einer Entfernung (Waffenmündung – Ziel) von mindestens 10 cm und maximal 40 cm und damit aus nächster Nähe abgegeben wurde. - Dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Bern (IRM) vom 11. Januar 2012 kann entnommen werden, dass die Einschussstelle am Brustkorb vorne links, knapp unterhalb der linken Brustwarze liegt. Der Schuss verlief nahezu horizontal durch den Brustkorb nach rechts mit Durchschlagen der linken