Die Kammer stellt vielmehr auf die diesbezüglich glaubhaften Aussagen des Beschuldigten selber ab. Auf das Vorbringen von Rechtsanwalt D.________, es handle sich aufgrund des engen zeitlichen Rahmens der beiden Vorfälle im X.________ (Restaurant) und im Steinhölzli um eine Absichtsprovokation seitens des Beschuldigten, ist im Rahmen der rechtlichen Würdigung einzugehen. 10.4 Umstände der Schussabgabe Weiter stellt sich die Frage nach den Umständen der Schussabgabe. Für die Auflistung der hierzu vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel wird auf das erstinstanzliche Motiv verwiesen (pag.