so sprach er plötzlich von einer überstürzten Flucht des Beschuldigten, nachdem dieser P.________ gesehen habe, von einem Gerangel vor der Schussabgabe, wobei der Beschuldigte massiv bedrängt worden sei und sich sogar ein Schuss gelöst habe, welcher P.________ dann schliesslich getroffen habe etc. Als Grund für seine Kehrtwendung gibt er an, damals noch beim Beschuldigten gearbeitet zu haben. Er habe deshalb nicht sagen wollen, dass dieser eine Pistole in der Hand gehalten habe. Damals habe er noch Angst gehabt, jetzt habe er keine Angst mehr (pag. 1031 Z. 241 ff.). Diese Begründung leuchtet nicht ein, zumal AA.