Der Zeuge schilderte daraufhin frei, was er gesehen hat. Erst im Rahmen der dritten Befragung wurden ihm dann seine früheren Aussagen vorgehalten, welche er wiederum vorbehaltlos bestätigte. Demgegenüber fällt auf, dass er anlässlich seiner vierten Befragung nicht nur diese Aussage anpasste. Er änderte vielmehr die Schilderung der gesamten Geschehnisse zugunsten des Beschuldigten (pag. 1030 ff.); so sprach er plötzlich von einer überstürzten Flucht des Beschuldigten, nachdem dieser P.________ gesehen habe, von einem Gerangel vor der Schussabgabe, wobei der Beschuldigte massiv bedrängt worden sei und sich sogar ein Schuss gelöst habe, welcher P.______