Auf diese Darstellung der Kantonspolizei Bern wird verwiesen, da das Rahmengeschehen grundsätzlich unbestritten ist. Ergänzend kann dazu noch angefügt werden, dass P.________ am 26.12.2011 um 17:40:41 tatsächlich den Polizeinotruf 117 gewählt hatte (Gesprächsdauer 00:01:37), was sich mit der Aussage von AF.________ deckt (vgl. pag. 1976, Auswertung des i-Phone 4 von P.________, Bericht MSAB, Seite 19). Sodann handelt es sich beim erwähnten Sucherfolg der Internetrecherche von P.________ um die Website: AC.________ (Restaurant), welche er am 26.12.2011, 18:34:39 besuchte (pag. 1976, Auswertung des i-Phone 4 von P.________, Bericht Cellebrite PA, Seite 32).