Mithin hatte sich der Ton zwischen den beiden Firmeninhabern – Rechtsanwalt D.________ verwendete im Parteivortrag den Begriff „Platzhirschen“ – ab Sommer 2011 zunehmend verschärft. Mit den Hausdurchsuchungen am 22.12.2011 wurde zudem in die jeweiligen Geschäfts- bzw. Privatbereiche eingegriffen, so dass die Voraussetzungen vorhanden waren, dass eine nächste direkte Begegnung handgreiflich eskalieren könnte. So kam es denn auch, dass die beiden am Nachmittag des 26.12.2011 im X.________ (Restaurant) in Ausserholligen aufeinandertrafen. Die Kantonspolizei Bern fasste dieses Geschehen im Rapport wie folgt zusammen (pag. 363 ff.):