[…] Vor diesem Hintergrund kann ausnahmsweise davon abgesehen werden, das gesamte erst- und zweitinstanzliche kantonale Gerichtsverfahren wiederholen zu lassen.» Diese Rechtsprechung bestätigte das Bundesgericht in seinem neueren Entscheid 6B_2064/2015 vom 6. September 2016. Es hielt fest, die Vorinstanz verfüge sowohl in Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung als auch hinsichtlich rechtlicher