14 Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden scheint denn auch im konkreten Fall korrekt und angemessen. Polizei und Staatsanwaltschaft handelten angesichts der damals vorliegenden Verhältnisse am Tag nach der Tat rasch, zielgerichtet und geordnet. Es liegt auf der Hand, dass bei einem solchen Ereignis (Schiesserei und Raufhandel am frühen Abend mitten auf der Strasse in einem belebten Quartier mit vielen Beteiligten und noch mehr Zeugen) in einer Anfangsphase gewisse zeitliche Überschneidungen bei den Einvernahmen nicht vermieden werden können.