1. Der Beschuldigte sei von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung, des Raufhandels und des Angriffs (=Anklageziffern 1, 2, und 4) freizusprechen. Eventualiter sei das Verfahren wegen prozessualer Mängel an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Der Beschuldigte sei für die rechtskräftige Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz mit einer teilbedingten Geldstrafe von maximal 120 Tagessätzen zu bestrafen. 3. Die Sicherheitsleistung von CHF 100‘000 sei freizugeben. 4. Die Zivilforderungen der Privatklägerschaft seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen.