2. Für das Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. 2. Berufung Am 23. September 2015 meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) gegen dieses Urteil formund fristgerecht Berufung an (pag. 3003). Mit Berufungserklärung vom 14. Dezember 2015 (pag. 3162 f.) verlangte Rechtsanwalt B.________ für seinen Mandanten grundsätzlich einen vollumfänglichen Freispruch. Explizit anerkannt wurde einzig der Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss Urteilsdispositiv Ziffer II.4. Als angefochten bezeichnete Rechtsanwalt B.__