5. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). […] XII. [gem. Berichtigung vom 27.11.2015; pag. 3027] 1. Der A.________ mit Urteil des Bezirksamts Baden vom 11.12.2009 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 80.00 wird widerrufen. Die Geldstrafe von CHF 1‘600.00 ist zu vollziehen.