Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher M.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit total CHF 50‘078.95. Mit Verfügung vom 29.01.2013 wurde ihm bereits eine Vorschusszahlung von CHF 25‘000.00 geleistet. Der Kanton Bern hat demnach noch die Differenz von CHF 25‘078.95 an Fürsprecher M.________ auszuzahlen. A.________ hat dem Kanton Bern die insgesamt ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 50‘078.95 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). V. Zivilklage C.________ A.________ wird in Anwendung von Art. 47 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO verurteilt: