4 A.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecher Q.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher M.________ werden wie folgt bestimmt: