1. Zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 6‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21‘485.70. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00. 28 III. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: 1. Erste Instanz