24 mit seiner Frau und den zwei gemeinsamen Kindern zusammen in einem gemeinsamen Haushalt. Die finanziellen Verhältnisse der Familie sind sehr eng. Die Familie wird vom Sozialdienst unterstützt. Seit 2014 arbeitet der Beschuldigte im Sinne eines Erhalts einer Tagesstruktur an drei Vormittagen in der Stiftung T.________ in der AG.________ (pag. 686, 707). Es bestehen keine Vorstrafen. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind neutral zu werten.