Sie relativierte dies jedoch damit, dass es wissens- und willensmässig doch einen zielgerichteten Aufwand gebraucht habe, um ein solches Bild gegenüber verschiedenen Fachärzten vorzubringen und aufrecht zu erhalten. Diesen Ausführungen kann gefolgt werden. Ziel der Handlungen des Beschuldigten war zwar in erster Linie Leistungen für eine berufliche Wiedereingliederung zu erlangen, aber sein Vorsatz war auch auf eine Rente somit Geldleistung gerichtet. Der Beschuldigte versuchte letztlich aus seiner unglücklichen Lage nach seinem Unfall Kapital zu schlagen.