c) Fazit objektive Tatkomponente Insgesamt ist aufgrund der objektiven Tatschwere mit Blick auf den ausserordentlich grossen Strafrahmen (Geldstrafe ab 1 CHF bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe) von einem leichten objektiven Tatverschulden auszugehen. Auf Grund der objektiven Tatkomponente ist von einer Strafe von 200 Strafeinheiten für eine vollendete Deliktsbegehung auszugehen. 16.2. Subjektive Tatkomponenten