b) Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Zu berücksichtigen ist die nach oberinstanzlichem Beweisergebnis verkürzte Deliktsdauer. Die IV-Anmeldung ist für die Kammer nachvollziehbar und nicht mehr tatbestandsmässig. Trotzdem bleibt sie an dieser Stelle erwähnenswert, da ein sachlicher Zusammenhang zwischen der IV-Anmeldung und den folgenden Täu-